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Dem Kirchenrat obliegt die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Dem Kirchenrat obliegt die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Insbesondere ist er verantwortlich für die Bereitstellung der finanziellen Mittel, für die Verwaltung von Einkünften und kirchlichen Stiftungen sowie für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen. Er wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlungen und sorgt für die Vertretung nach aussen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Seelsorgeraums Seedorf-Bauen-Isenthal (SEBAIS)

 

Kirchenrat Seedorf

Kirchenrat Bauen